Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann
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Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? - Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, denn es geht um Ihren Arbeitsplatz!

Wichtige Themen im Arbeitsrecht sind insbesondere die Kündigungsschutzklage sowie der Aufhebungsvertrag. Darüber hinaus gibt es gelegentlich Konflikte, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, wie er soll.


Neben den aufgezeigten Aspekten umfasst das Arbeitsrecht natürlich noch viele weitere Fragestellungen, wie z.B. das Schwerbehindertenrecht, den Mutterschutz und die Elternzeit, der Umgang mit Abmahnungen, um nur einige Bereiche zu nennen. 


Bezüglich all dieser Fragestellungen berate ich Sie gerne. Oftmals ist kein persönlicher Termin in meiner Kanzlei erforderlich – viele Problemstellungen können telefonisch oder online besprochen werden, wenn Sie dies wünschen. Scheuen Sie sich nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen.


Die wichtigsten Fragestellungen auf einen Blick: 

1. Sie haben unerwartet eine Kündigung erhalten und fragen sich, wie Sie nun vorgehen sollen?


Nun heißt es erstmal: Einen kühlen Kopf bewahren. Und dennoch: Die Zeit läuft! 


Mit Erhalt der Kündigung haben Sie exakt drei Wochen Zeit, um gegen diese rechtlich vorzugehen, indem eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Ist die Frist verstrichen, wird die Kündigung automatisch wirksam. Das gilt leider auch dann, wenn der Kündigungsgrund nicht ausreichend war oder die formellen Vorgaben nicht erfüllt wurden, sprich Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich gewesen wäre. 


Es lohnt sich daher, die Kündigung zeitnah rechtlich überprüfen zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage realistisch beurteilen zu können. Erfahrungsgemäß lohnen sich Kündigungsschutzklagen sehr oft. 


Unabhängig von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sollten Sie sich nach Erhalt der Kündigung zügig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Leistungen, wie Arbeitslosengeld erhalten und keine Sperrzeit riskieren. Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Sollte zwischen der Kündigung und der Beendigung weniger als drei Monate liegen, haben Sie hierfür lediglich drei Tage Zeit.  


Wichtiger Hinweis: Eine Klage kann sich auch lohnen, wenn sie nicht beabsichtigen, bei dem aktuellen Arbeitgeber zu bleiben. Etwa 60 % der gekündigten Mitarbeiter klagen, obwohl sie von vornherein beim Arbeitgeber nicht bleiben wollen. Denn eine Kündigung kann mitunter auch eine einmalige Chance sein – nämlich um eine Abfindung mitzunehmen, die sich ansonsten nicht so einfach zusammensparen lässt.

Dies ist nicht nur bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen, sondern auch bei kürzeren möglich. Denn oftmals zahlt der Arbeitgeber lieber eine Abfindung, als es auf einen längeren Annahmeverzug – mit entsprechenden arbeitgeberseitigen Risiken  – ankommen zu lassen. Maßgebend ist aber immer der Einzelfall. 


2. Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Wie gehen Sie damit um? Chance oder Risiko?


Auch hier heißt es: Nichts überstürzen und nichts vorschnell unterschreiben. 


Mit einem Aufhebungsvertrag können erhebliche Nachteile einhergehen, wie der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Es gilt daher, den Aufhebungsvertrag akribisch zu prüfen. Oftmals gelingt es, mit Ihrem Arbeitgeber für Sie vorteilhaftere Konditionen, wie beispielsweise eine beträchtliche Abfindung, zu verhandeln. Sprechen Sie mich gerne an, ich prüfe Ihr Anliegen individuell, zeige Ihnen die Vor- und Nachteile auf und handle die besten Konditionen mit Ihrem Arbeitgeber aus.


3. Welche Fehler kann ich begehen, wenn mir eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird?


Oftmals wird die 3-Wochen-Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage versäumt. Deshalb sollten Sie direkt nach Erhalt der Kündigung einen Anwalt aufsuchen, um diese zu überprüfen lassen.

Zudem kommt es vor, dass Aufhebungsverträge vorschnell unterschrieben werden. Sie haben eine Bedenkzeit und müssen nicht direkt unterschreiben. Es lohnt sich, diesen rechtlich überprüfen zu lassen und die Möglichkeit einer Verhandlung über eine Abfindung zu eröffnen. 


4. Welche Unterlagen benötigen Sie?


Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung (inkl. Briefumschlag), ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen sowie sämtliche Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber mit. Gerne können Sie mir die Unterlagen auch vorab per Mail senden. Auch Online-Beratungstermine sind möglich.