Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann
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Arbeitsrecht: Ihr Arbeitgeber möchte sich durch einen Aufhebungsvertrag von Ihnen trennen?

Ein Aufhebungsvertrag birgt sowohl Chancen als auch erhebliche Risiken. Bevor Sie unterschreiben, lassen Sie sich gründlich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Dies ist besonders wichtig, da durch einen Aufhebungsvertrag vermeintliche Vorteile wie eine Abfindung risikobehaftet sein können.

 
Wichtige Fragen rund um den Aufhebungsvertrag

  • Ist der Aufhebungsvertrag wirklich vorteilhaft für mich?
  • Besteht die Möglichkeit, eine höhere Abfindung zu verhandeln?
  • Könnte mir eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld drohen?
  • Wurde etwas vernachlässigt oder übersehen?


Der Aufhebungsvertrag kann unter Umständen den Verlust Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld bedeuten. Daher ist es essenziell, den Vertrag eingehend zu prüfen und alle Vorteile, wie eine möglichst hohe Abfindung, auszuhandeln. Viele Arbeitgeber sind bereit, unter bestimmten Umständen für Sie vorteilhaftere Konditionen zu akzeptieren. Eine anwaltliche Beratung ist daher unverzichtbar.


Handlungsempfehlungen

Sprechen Sie uns an, wenn es um den Abschluss eines Aufhebungsvertrags geht. Wir bieten eine individuelle Überprüfungen Ihres Aufhebungsvertrages an und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf. Wir vertreten Ihre Interessen und handeln die besten Konditionen mit Ihrem Arbeitgeber aus.


Zudem ist oft Urlaubsanspruch und die damit verbundene Urlaubsabgeltung, der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis und die Zahlung eines Bonus ein wichtiges Thema bei einem Aufhebungsvertrag. Lassen Sie sich auch hier umfassend beraten.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, um Ihren Aufhebungsvertrag begutachten und zu Ihren Gunsten nachverhandeln zu lassen.


Kontakt: info@rechtsanwaltskanzlei-brinkmann.de | Tel: +4961116880000

 

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