Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann
Rechtliche Expertise, persönliche Betreuung - Ihr verlässlicher Partner in Rechtsfragen.

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie bereits die Hilfe eines  Strafverteidigers benötigen? 

In diesen Fällen brauchen Sie höchstwahrscheinlich einen Rechtsbeistand:

  • Es liegt eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft vor
  • Sie werden einer Straftat verdächtigt
  • Es liegt eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder ein Urteil gegen Sie vor.

 

Wichtig ist zunächst: Ohne meinen Anwalt sage ich nichts! Denn Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!


Sie haben als Beschuldigter eines Strafverfahrens das Recht zu Schweigen! Machen Sie von diesem Recht in jedem Fall ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger gebrauch! 


Ich unterstütze Sie gerne im Ermittlungsverfahren über die Vertretung im Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Ich setze mich für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens mithilfe einer maßgeschneiderten und erfolgsversprechenden Verteidigungsstrategie engagiert vertrete und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erziele.