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Arbeitsrecht: Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, es sei denn, sie ist im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Dennoch spielen Abfindungen im Arbeitsrecht, insbesondere bei Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzklagen, eine bedeutende Rolle und sind daher häufig anzutreffen.


Einvernehmliche Einigung und Abfindungszahlung

In vielen Fällen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden und einen Streit zu vermeiden. Der Arbeitgeber zahlt dabei eine Geldsumme an den ausscheidenden Arbeitnehmer – gewissermaßen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Höhe der Abfindung kann variieren, gängige Berechnungsmodelle orientieren sich oft an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem letzten Gehalt.


Berechnung der Abfindung

Eine weit verbreitete Formel ist:


Abfindung = Jahre der Betriebszugehörigkeit × Brutto-Monatsgehalt × 0,5


Diese Formel stellt jedoch nur einen Richtwert dar. Im Einzelfall kann die Abfindung auch deutlich darüber liegen. Es ist wichtig, alle spezifischen Umstände Ihres Falles zu berücksichtigen.


Kompetente rechtliche Beratung

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